Testament

Testamentsvollstreckung

  
                                               Leistungen als Testamentsvollstrecker

Die Nachlassabwicklung ist eine komplexe Angelegenheit, die viel Zeit und Nerven in Anspruch nimmt. Daher ist eine Testamentsvollstreckung für die Erben eine große Entlastung. So kümmert sich der Testamentsvollstrecker nicht nur um die Wohnungsauflösung, die Ordnung aller Unterlagen, die Erstellung des Nachlassverzeichnisses nach § 2215 BGB und die Nachlasssicherung, sondern auch um die Kündigung von Verträgen, die Begleichung offener Rechnungen, die Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen und die Unterbringung von Haustieren. Außerdem ist er für die Erbschaftssteuererklärung und die Umschreibung von Konten und Grundstücken verantwortlich. Vor allem Erben, die privat und beruflich gefordert sind, können durch einen Testamentsvollstrecker also erheblich entlastet werden. Auch minderjährige Erben, erkrankte Erben oder solche, die im Ausland leben, sind mit der Nachlassabwicklung häufig überfordert.

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